| Nachfolgende AGB werden zur Verfügung gestellt
von der Firma Terracus GmbH und sind gültig bei Buchungen aus
allen bei Algarve Live veröffentlichen Reisedatenbanken
der Firma Terracus.
Einsicht in die AGB der verschiedenen
Reiseveranstalter und Fluggesellschaften (z.B. Olimar, Air
Berlin, Neckermann Reisen) erhalten Sie von jedem
Buchungsformular aus per Link.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen
und sonstigen Reiseleistungen
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge
sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen
oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von
diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden
finden keine Anwendung.
2.Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines
Mietwagens und ähnliche Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter,
Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen
erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte
Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird
bzw. abgeschlossen werden soll.
3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars
beauftragen Sie das Unternehmen
Terracus GmbH
Merkatorstraße 2
41515 Grevenbroich
Telefon: 0180-5900 456-134 41*
*(14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42
Cent/Min.)
Fax: +49 - (0)2181 - 7569-299
Web: www.terracus.de

Registernummer: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach
USt-ID-Nr: DE-814224004
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Melanie Tamblé
mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung
eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen
Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung
durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im
Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung
direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter
zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen
des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können
besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung
erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen.
5.Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars
gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den
Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das
Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung
erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang
der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag
zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das
Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der
Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der
Buchung bedeutet noch nicht, das bereits ein Vertrag über die
gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen
ist.
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der
Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines
Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder
des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des
Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine
Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und
dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich
nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit
Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters
zustande.
6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die
Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache
dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache
abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er
die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige
Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für
den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in
der Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung
und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je
nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf
Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden,
kann die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif
ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im
Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der
Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines
Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein.
Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden
Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im
Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per
Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.
7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für
den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung
einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den
geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über
die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben
wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits
enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.
9. Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die
gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten
Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des
Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die
jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der
ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"),
welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können,
sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen
des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung
im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen
Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige
Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere
auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der
getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden
Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den
Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich
hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach
erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In
Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder
einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den
Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per
Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den
entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine
Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt
oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur
Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird
dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen
Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über,
sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten
Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines
Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils
gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer
gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten
Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen
werden ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten
grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen
Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die
anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines
Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen
Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung
erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst
nach Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie
erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die
verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP)
können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis
zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch
Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer
anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem
Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür
besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines
Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den
gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.
12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den
Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu
den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde
deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf
seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat,
oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung
und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das
Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen
Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die
Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie
der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und
gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13. Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen,
die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des
Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden
vom Reisebüro nicht bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des
Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten
werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für
die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über
die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich
zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der
erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen
Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang
stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz des
Reisebüros.
Letzte Änderung: 01. September 2010
|